Attraktive Steuer- und Sozialversicherungsersparnis
Garantierte Verzinsung
Garantierte Rentenauszahlung

"Wer sie nicht hat, verschenkt Geld"

Weil die gesetzliche Rente keine ausreichende Versorgung im Alter mehr bietet, hat der Gesetzgeber eine zusätzliche berufliche Vorsorge geschaffen. Der Name "betriebliche Altersversorgung" hört sich recht sperrig und langweilig an. Aber wer die Vorteile einmal für sich erkannt hat, möchte sie nicht mehr missen. Denn sie bietet Steuervorteile und Sozialversicherungsersparnisse, wie kaum eine andere Vorsorgeform!

Wichtige Zusatzinformationen

Bei der betriebliche Altersversorgung werden die Beiträge von dem Arbeitnehmer direkt aus dem laufenden Bruttogehalt oder über Sonderzahlungen wie z.B. aus dem Urlaubs oder Weihnachtsgeld gezahlt. Der Arbeitgeber kann sich auch freiwillig beteiligen oder es kann eine Beitragszahlung anstatt einer Lohnerhöhung vereinbart werden. Der große Vorteil dieser Form der Beitragszahlung liegt in der beachtlichen Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung!

  • Die Beiträge werden direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers gezahlt (Entgeltumwandlung). Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen und die Beiträge für die Renten- und Krankenversicherung sinken.
  • Der steuerfreie Höchstbeitrag für Direktversicherung und Pensionskasse (ยง3 Nr. 63 EStG) beträgt seit dem Jahreswechsel 2.976 Euro jährlich und 248 Euro monatlich (Vorjahr: 2.904 bzw. 242 Euro). Durch den zusätzlichen Freibetrag von 150 Euro ergibt sich für die Direktversicherung nun ein maximaler Freibetrag in Höhe von 398 Euro.
  • Wenn Sie die Umwandlung von arbeitnehmerfinanzierten Beiträgen vereinbaren, erhalten Sie eine unverfallbare Anwartschaft d.h. Ihre Rentenzahlung ist garantiert.
  • Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung i.d.R. auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden
  • Bei Arbeitslosigkeit bleibt das angesparte Guthaben vor dem Zugriff der Sozialämter geschützt
  • Es fällt keine Abgeltungsteuer an
  • Der Arbeitgeber bestimmt, welche Form der betrieblichen Altersversorgung über ihn angeboten wird
  • Die Besteuerung fällt erst bei Rentenbeginn, mit einem wesentlich günstigeren Steuersatz an
  • Insgesamt gibt es für die betriebliche Altersvorsorge fünf Durchführungswege
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Welche Form der betrieblichen Altersversorgung die Richtige für Sie ist, sollten Sie unbedingt mit einem Experten besprechen. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei.

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