Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung
Personen-, Sach-, und Vermögensschaden sind abgesichert
Monatliche Einsparung durch Versicherungsvergleich möglich

Warum eine KFZ-Versicherung?

Auf Deutschlands Straßen ereigneten sich allein 2010 ca. 2,4 Mio. Verkehrsunfälle. Nicht zuletzt deswegen, ist die Kfz-Haftplfichtversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich können Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug mit einer Kaskoversicherung abgedeckt werden. Ein Preis-/Leistungsvergleich kann helfen, bares Geld zu sparen.

Wichtige Zusatzinformationen

Der Kreis der versicherten Personen ist in der Kfz-Haftplichtversicherung sehr umfangreich:

  • Versicherungsnehmer: schließt den Vertrag
  • Halter: das Fahrzeug ist auf ihn zugelassen
  • Eigentümer: ihm gehört das Fahrzeug
  • Berechtigter Fahrer: Fährt mit Erlaubnis des Versicherungsnehmers das Fahrzeug
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden, der anderen durch den Betrieb Ihres Fahrzeugs zugefügt wird. Hierzu zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Die Teilkasko übernimmt den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug bei: Diebstahl, Brand, Glasbruch und weiteren Ereignissen.
  • Die Volkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und zusätzlich deckt sie selbstverschuldete Unfallschäden an Ihrem eigenen Fahrzeig sowie Vandalismusschäden ab
  • Folgende Zusatzleistungen können vereinbart werden: Verkehrsrechtschutz, Kfz-Unfallversicherung und ein Schutzbrief

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Kontaktinformationen

Rainer Elsmann Versicherungen
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